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Räum- und StreupflichtArtikel drucken
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Jedes Jahr mit dem Beginn der kalten Jahreszeit dürfen wir Sie als Grundstückseigentümer oder Anlieger wieder auf Ihre Räum- und Streupflicht hinweisen. Geregelt ist die Verpflichtung zur Sicherung der Gehbahnen im Winter in der "Verordnung über die Reinhaltung und Reinigung der öffentlichen Straßen und Sicherung der Gehbahnen im Winter".

Informationen zur Verordnung über die Reinhaltung und Reinigung der öffentlichen Straßen und die Sicherung der Gehbanen im Winter hier


Wir wünschen Ihnen eine schadensfreie Winterzeit.


Redakteur: Susanne Amberger
Veröffentlicht: 17.01.2012
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