Was Sie wissen sollten .....
Hinweise zum Gastgeberverzeichnis
Verehrte Gäste,
alle Informationen in diesem Verzeichnis beruhen auf Angaben der Vermieter Die Reihenfolge innerhalb der verschiedenen Betriebsarten erfolgt nach unterschiedlichen Anzeigengrößen, bzw. alphabetisch nach Familiennamen, sie stellt keine Rangordnung oder Wertung dar.
Absatzwerbung
Dieses Verzeichnis dient lediglich der Absatzförderung und Information. Aus falschen Angaben oder nicht erfüllten Leistungszusagen des jeweiligen Leistungsträgers kann keine Schadenersatzpflicht gegenüber dem Ersteller dieses Prospekts abgeleitet werden.
Vermittlerklausel
Auf den Seiten unseres Gastgeberverzeichnisses stellen wir Ihnen Übernachtungsmöglichkeiten zur freien Auswahl. Sie können diese Angebote direkt
beim Vermieter buchen oder aber in stark frequentierten Zeiten die Hilfe der Tourist-Information in Anspruch nehmen. Bitte beachten Sie, dass die Tourist-Info dann die Unterkünfte lediglich zwischen Ihnen und dem Vermieter vermittelt, maßgebend ist stets die Vereinbarung zwischen Gast und Vermieter. Ein Mietvertrag oder Beherbergungsvertrag kommt nur zwischen Ihnen und dem Quartiergeber zustande. Wir empfehlen die Schriftform.
Rechte und Pflichten aus dem Gastaufnahmevertrag
auf Grund der Geschäftsbedingungen im Hotelgewerbe. Herausgegeben von der Fachgruppe Hotels und verwandte Betriebe im Deutschen Hotel- und Gaststättenverband e.V. (DEHOGA).
1. Der Gastaufnahmevertrag ist abgeschlossen, sobald das Zimmer / die Ferienwohnung bestellt und zugesagt oder, falls eine Zusage aus Zeitgründen nicht mehr möglich war, bereitgestellt worden ist.
2. Der Abschluß des Gastaufnahmevertrages verpflichtet die Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages, gleichgültig, auf welche Dauer der Vertrag abgeschlossen ist.
3. Vertragspartner sind das Hotel/ der Vermietungsbetrieb und der Kunde. Hat ein Dritter für den Kunden bestellt, haftet er dem Hotel gegenüber zusammen mit dem Kunden als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Gastaufnahmevertrag, sofern dem Hotel eine entsprechende Erklärung des Dritten vorliegt.
4. Der Vermieter ist verpflichtet, bei Nichtbereitstellung der Unterkunft Schadenersatz zu leisten.
5. Der Gast ist verpflichtet, bei Nichtinanspruchnahme der vertraglichen Leistungen den vereinbarten oder betriebsüblichen Preis zu bezahlen, abzüglich der vom Vermieter ersparten Aufwendungen.
Richtsätze: 20% bei ÜF, 40% bei einer Verpflegungsleistung und 10% bei Ferienwohnungen.
6. Der Vermieter ist nach Treu und Glauben gehalten, nicht in Anspruch genommene Zimmer /Feriewohnungn nach Möglichkeit anderweitig zu vergeben, um Ausfälle zu vermeiden.
7. Bis zur anderweitigen Vergabe hat der Kunde für die Dauer des Vertrages den nach Ziffer 5. errechneten Betrag zu zahlen.
8. Der Gast, bzw. ein Dritter können den Vermieter nur an dessen Sitz verklagen.
9. Für Klagen des Vermieters gegen den Kunden / Gast, bzw. einen Dritten, ist dessen Wohnsitz maßgebend.
Preise
Die angegebenen Tagespreise für Zimmer basieren auf einem Mindestaufenthalt von drei Übernachtungen, pro Person. Die Zuschläge für Halbpension und Vollpension gelten ebenfalls pro Person. Es sind Inklusivpreise (Bedienung, Heizung, Mehrwertsteuer). Bei Aufenthalten unter 3 Tagen sind Preisaufschläge möglich, ebenso bei Buchung von Einzelzimmern.
Die Tagespreise für Ferienwohnungen o.ä. basieren auf einem Mindestaufenthalt von 7 Tagen und beinhalten sämtliche Nebenkosten, soweit diese in unmittelbarem Zusammenhang mit der Wohnung stehen (Wäsche, Endreinigung usw.).
Bei Aufenthalten unter 7 Tagen sind Preisaufschläge möglich. Maßgebend ist stets die Vereinbarung zwischen Gast und Vermieter.
Nach einer Empfehlung des DTV (Deutscher Tourismusverband) ist der Kurbeitrag nicht in den angegebenen Preisen enthalten und wird zusätzlich erhoben.
Eine Änderungen der Preise bleibt vorbehalten.