Hinweise zum Gastgeberverzeichnis
Verehrte Gäste,
alle Informationen in diesem Verzeichnis beruhen auf Angaben der Vermieter Die Reihenfolge innerhalb der verschiedenen Betriebsarten erfolgt nach unterschiedlichen Inseratgrößen bzw. alphabetisch nach Familiennamen, sie stellt keine Rangordnung dar.
Absatzwerbung
Dieses Verzeichnis dient lediglich der Absatzförderung und Information. Aus falschen Angaben oder nicht erfüllten Leistungszusagen des jeweiligen Leistungsträgers kann keine Schadenersatzpflicht gegenüber dem Ersteller dieses Prospekts abgeleitet werden.
Vermittlerklausel
Auf den Seiten unseres Gastgeberverzeichnisses stellen wir Ihnen Übernachtungsmöglichkeiten zur freien Auswahl. Sie können diese Angebote direkt
beim Vermieter buchen oder aber in stark frequentierten Zeiten die Hilfe der Tourist-Information in Anspruch nehmen. Bitte beachten Sie, dass die Tourist-Info dann die Unterkünfte lediglich zwischen Ihnen und dem Vermieter vermittelt. Ein Mietvertrag oder Beherbergungsvertrag kommt lediglich zwischen Ihnen und dem Vermieter zustande.
Rechte und Pflichten aus dem Gastaufnahmevertrag
auf Grund der Geschäftsbedingungen im Hotelgewerbe. Herausgegeben von der Fachgruppe Hotels und verwandte Betriebe im Deutschen Hotelund Gaststättenverband e.V. (DEHOGA).
1. Der Gastaufnahmevertrag ist abgeschlossen, sobald das Zimmer bestellt und zugesagt oder, falls eine Zusage aus Zeitgründen nicht mehr möglich war, bereitgestellt worden ist.
2. Der Abschluß des Gastaufnahmevertrages verpflichtet die Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages, gleichgültig, auf welche Dauer der Vertrag abgeschlossen ist.
2a. Vertragspartner sind das Hotel und der Kunde. Hat ein Dritter für den Kunden bestellt, haftet dem Hotel gegenüber zusammen mit dem Kunden als Gesamtschuldner für alle Verpflichtung aus dem Hotelaufnahmevertrag, sofern dem Hotel eine entsprechende Erklärung des Dritten vorliegt.
3. Der Vermieter ist verpflichtet, bei Nichtbereitstellung des Zimmers dem Gast Schadenersatz zu leisten.
4. Der Gast ist verpflichtet, bei Nichtinanspruchnahme der vertraglichen Leistungen den vereinbarten oder betriebsüblichen Preis zu bezahlen, abzüglich der vom Vermieter ersparten Aufwendungen.
Richtsätze: 20% bei Ü, 40% bei einer Verpflegungsleistung und 10% bei einer Ferienwohnung.
5a. Der Vermieter ist nach Treu und Glauben gehalten, nicht in Anspruch genommene Zimmer nach Möglichkeit anderweitig zu vergeben, um Ausfälle zu vermeiden.
5b. Bis zur anderweitigen Vergabe des Zimmers hat der Gast für die Dauer des Vertrages den nach Ziffer 4. errechneten Betrag zu zahlen.
6. Ausschließlicher Gerichtsstand ist der Betriebsort.
Preise
Die angegebenen Tagespreise für Zimmer basieren auf einem Mindestaufenthalt von drei Übernachtungen inkl. Frühstück pro Person in den entsprechenden Saisonzeiten. Die Zuschläge für Halbpension und Vollpension gelten ebenfalls pro Person. Es sind Inklusivpreise (Bedienung, Heizung, Mehrwertsteuer). Bei Aufenthalten unter 3 Tagen sind Preisaufschläge möglich, ebenso bei Buchung von Einzelzimmern.
Die Tagespreise für Ferienwohnungen und Ferienhäuser basieren auf einem Mindestaufenthalt von 7 Tagen und beinhalten sämtliche Nebenkosten, soweit diese in unmittelbarem Zusammenhang mit der Wohnung stehen (Wäsche, Endreinigung usw.). Sonderleistungen (z.B. Garage) sind gesondert zu vereinbaren.
Bei Aufenthalten unter 7 Tagen sind Preisaufschläge möglich. Maßgebend ist stets die Vereinbarung zwischen Gast und Vermieter. Der Kurbeitrag ist in den Preisen enthalten, wenn nicht gesondert auf eine andere Regelung hingewiesen wird.
Änderungen der Preise vorbehalten.